Energiekonzepte für Ihr Unternehmen
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Vorteile
Vier Vorteile gewerblicher Energielösungen
Photovoltaik für Gewerbe
Batteriespeicher
Ladeinfrastruktur
Smartes Energiemanagement
und nachhaltigen Energieeinsatz.
Kunden
Produzieren Sie Ihren eigenen Solarstrom
Unsere Lösungen
Lernen Sie unser Leistungsportfolio speziell für Gewerbetreibende kennen!
Photovoltaik
Photovoltaikanlagen für Gewerbebetriebe


Gewerbespeicher
Kommerzielle Speicher für Gewerbe & Industrie
Ladeinfrastruktur
Ladelösungen für Ihr Unternehmen
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Gewerbespeicher
Smartes Energiemanagement
Berechnungsbeispiel
Die Amortisationszeit unserer Kunden liegt zwischen 5 und 10 Jahren
Status Quo
100.000 kWh/a
21.000 €/a
0,21 €/kWh
Szenario 1
Szenario 2
Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
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Dr. Martin Mittermeier

David Ermert

Katharina Kemper
Unsere Marken
Wir helfen bei der Wahl der richtigen PV-Anlage






Ablauf
In 5 einfachen Schritten zu Ihrem Energiesystem
Bedarfsanalyse
Angebot
Montage
Inbetriebnahme
Netzanmeldung
Kundenstimmen
Unsere Kundinnen und Kunden sind zufrieden mit uns
FAQ
Sie haben Fragen zur Wärmepumpe? Hier finden Sie Antworten
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Dr. Martin Mittermeier
Für gewerbliche Photovoltaikanlagen eignen sich in der Regel Flachdächer sowie große, unverschattete Satteldächer mit stabiler Unterkonstruktion. Wichtig ist eine ausreichende statische Tragfähigkeit sowie möglichst südliche, östliche oder westliche Ausrichtung. Auch industrielle Hallen und Lagergebäude bieten oft ideale Voraussetzungen.
Ja, eine gewerblich genutzte Photovoltaikanlage muss beim Finanzamt angemeldet werden. Sobald Sie mit der Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeisen und eine Einspeisevergütung erhalten, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Dies gilt unabhängig davon, ob die PV-Anlage auf einem gewerblich oder privat genutzten Gebäude installiert ist.
Peak Shaving bezeichnet die gezielte Reduzierung von Lastspitzen im Stromverbrauch eines Unternehmens. In energieintensiven Betrieben treten häufig kurzfristige hohe Leistungsanforderungen auf – etwa beim Anfahren von Maschinen. Diese Lastspitzen führen zu erhöhten Netzentgelten. Durch den Einsatz eines Stromspeichers lassen sich diese Spitzen mit gespeicherter Energie abfedern. So senken Sie nicht nur Ihre Energiekosten, sondern entlasten zugleich das Stromnetz und erhöhen die Stabilität Ihrer Versorgung.
Eine Photovoltaikanlage kann einen erheblichen Teil Ihres Strombedarfs decken, sorgt jedoch in der Regel nicht für vollständige Autarkie. Wie hoch der solare Deckungsanteil ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa dem Gesamtstromverbrauch, dem direkten Eigenverbrauch sowie der Größe und Ausrichtung der installierten PV-Anlage. Gerne berechnen wir für Sie im Rahmen eines individuellen Angebots den erwartbaren Autarkiegrad Ihrer Anlage.
Bei der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität unterscheidet man hauptsächlich zwischen drei Technologien. Wechselstrom-Ladestationen (AC) sind weit verbreitet und bieten Ladeleistungen von bis zu 22 kW – ideal für den gewerblichen Alltag. Gleichstrom-Schnellladestationen (DC) ermöglichen sehr schnelle Ladevorgänge mit Leistungen ab 50 kW und eignen sich besonders für Flotten oder Kundenparkplätze. Induktive Ladestationen arbeiten kabellos durch elektromagnetische Induktion und befinden sich aktuell noch in der Entwicklung für den gewerblichen Einsatz.
Das Nachrüsten eines Batteriespeichers bei einer bestehenden Photovoltaikanlage kann sich für viele Unternehmen lohnen – insbesondere bei hohem Eigenverbrauch und steigenden Strompreisen. Die Entscheidung hängt unter anderem vom Alter der Anlage, dem täglichen Verbrauchsverhalten sowie der gewünschten Speicherkapazität ab. In vielen Fällen amortisiert sich der Speicher bereits nach wenigen Jahren und steigert zugleich die Unabhängigkeit vom Stromnetz erheblich.
Ob für den Bau einer Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Art der Installation ab. Für klassische Aufdachanlagen auf bestehenden Gebäuden benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Anders sieht es bei Freiflächenanlagen aus: Sobald die PV-Anlage auf einer unbebauten Fläche installiert werden soll, ist eine Genehmigung durch die zuständige Baubehörde erforderlich.
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